Zum 01.04.2021 tritt die neue Automatikregelung mit der Schlüsselzahl B 197 in Kraft, die trotz Automatikprüfung zu einer Fahrerlaubnis ohne Automatik-Beschränkung führt.
Ab sofort kann die Ausbildung parallel auf Automatik- und Schaltwagen erfolgen. Wegen des festgelegten Inkrafttretens dieser Verordnung dürfen die Bescheinigungen ( mind. 10 Übungstunden á 45 Minuten, 15 minütige Testfahrt mit der Fahrschule auf Schaltwagen ) allerdings erst ab dem 01.04.2021 ausgestellt werden.