Interessiert Fahrlehrer zu werden?

Fahrlehrer/in – Ein Beruf mit Zukunft

Die Notwendigkeit, Fahrlehreranwärter umfassend in die Ausbildungspraxis einzuweisen, ist heute allgemein anerkannt.

Fachlich und pädagogisch gut ausgebildete Fahrlehrer mit starker Bindung an die Ideale des Berufs sind heute wichtiger denn je.

Voraussetzungen 

  • Mindestalter von 21 Jahren (Die Ausbildung kann mit 20 Jahren begonnen werden)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf bzw. gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
  • Führerscheine der Klassen B und BE (bzw. Klasse 3 vor 1.1.1999).
  • Motorrad und Lkw-Führerschein ist nicht mehr nötig!
  • 3 Jahre Fahrerlaubnis-Besitz der Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre.
    Kein Fahrpraxis-Nachweis mehr nötig!
  • Ausreichende Deutschkenntnisse

Ablauf der Ausbildung (neues Recht seit 01.01.2018)

1. Teil – Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte

  • Dauer:
    • 1 Monat Einführungsphase (in der Fahrlehrerausbildungsstätte und in der Ausbildungsfahrschule)
    • 7 Monate schulische Ausbildung (in der Fahrlehrerausbildungsstätte)
  • Prüfungen:
    • Fahrpraktische Prüfung während oder im Anschluss des Lehrgangs
    • Schriftliche Prüfung nach Lehrgangsende
    • Mündliche Prüfung nach Lehrgangsende

2. Teil – Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule

  • Dauer
    • 4 Monate
  • Prüfungen
    • Praktische Lehrprobe (Fahrstunde mit Fahrschüler) nach Abschluss des Lehrpraktikums
    • Theoretische Lehrprobe (Theorie-Unterricht in der Fahrschule) nach Abschluss des Lehrpraktikums

Vergütung ist Pflicht

Die Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule dient in erster Linie dem Erwerb pädagogischer Kompetenz (Ausbildung), nicht der Arbeitsleistung.

Da die Tätigkeit des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ist, ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) anwendbar.

Die Paragrafen 17 und 18 BBiG verlangen vom Ausbildungsbetrieb, dem Auszubildenden eine angemessene monatliche Vergütung zu bezahlen.

Diese Vergütung ist lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme oder über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.

 

Fahrschule Hannes Hiltner

Herr Johannes Hiltner

Riedener Weg 2

82319 Starnberg

Telefon : 08151 268444

Mail: mail@fahrschule-hiltner.com